01.06.2012
Mit 01.01.2012 wurde das tschechische Handels- und Insolvenzrecht einer umfangreichen Novellierung unterzogen. Nachfolgend sollen in zwei Teilen die besonders relevanten Neuerungen im Einzelnen dargestellt und die Unterschiede zur alten Rechtslage näher aufgezeigt werden.
In Teil I wird auf die Änderungen im tschechischen Handelsgesetzbuch hingewiesen. Diese betreffen vor allem den Sitz des Unternehmens, die Besicherung von Verbindlichkeiten durch die Gesellschaft, die Frage der Organstellung von Arbeitnehmern und den Verzicht auf Schadenersatz im Voraus.
In Teil II werden die wichtigsten neuen Bestimmungen des Insolvenzrechts erläutert. Dabei wurden insbesondere die Haftung des Managements und die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages wesentlich erweitert.
Des Weiteren werden die geplanten Maßnahmen zur staatlichen Bekämpfung der Schwarzarbeit vorgestellt.