03.04.2014
Das Abgabenänderungsgesetz 2014 wurde am 24.02.2014 im Nationalrat beschlossen und gilt seit März 2014. Die erst mit Juli 2013 ins Leben gerufene GmbH-light wurde im Wesentlichen wieder abgeschafft. Das Mindeststammkapital wurde wieder für alle GmbHs auf EUR 35.000,00 erhöht. Der Gesetzgeber hat allerdings die Möglichkeit einer gründungsprivilegierten GmbH geschaffen.
Im folgenden Langtext wollen wir, in konzentrierter Form, die nunmehr geltenden wesentlichen Eckpunkte überblicksmäßig darzustellen.
RAA Mag. Marlene Quass, MSc
RA DDr. Alexander Hasch