16.05.2013
Obwohl die Lebensgemeinschaft in der Praxis häufig vorkommt, gibt es nur wenige gesetzliche Regelungen. Es liegt besonders bei den Lebensgefährten auch ihre Lebensgemeinschaft in rechtlichen Belangen (beispielsweise Regelung der Erbfolge, Kinder, Vermögensinteressen, etc.) zu gestalten.
Dieser Artikel versucht nunmehr einen groben Überblick über diese Thematik zu verschaffen. Letzten Endes wird es nicht aus bleiben, dass die Gesetze entsprechend ergänzt werden, um den Rechtsunterworfenen klare Regelungen bieten zu können. Es besteht gerade wegen des sehr beliebten Modells des Zusammenlebens zweier Personen Handlungsbedarf in der Rechtfortentwicklung zum Themenbereich "Lebensgemeinschaft".