18.11.2013
Erfinder von Patenten werden bei der Einkommensteuer begünstigt. Die Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen werden nur mit der Hälfte des Durchschnittssteuersatzes besteuert. Die Begründung von Patentrechten durch inhabergeführte technische Betriebe bietet daher steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, auf die im zur Verfügung gestellten Langtext kurz verwiesen werden.