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Umgründungsrecht

Umgründungen zählen zum Kerngebiet unserer Sozietät; man könnte auch sagen, sie stellen unser Steckenpferd dar. Durch Umgründungen können sehr spannende gesellschafts­rechtliche Lösungen steuerfrei bzw. steuersparend bewirkt werden. Dies ist natürlich immer wieder ein massives, zentrales Bedürfnis aller Unternehmer, abhängig von verschiedensten, im Hintergrund bestehenden Lösungserfordernissen. Unsere diesbezügliche Expertise zum angrenzenden Steuerrecht hilft uns sehr, gemeinsam mit Steuerberatern und Wirtschafts­prüfern geeignete Lösungen, insbesondere auch Mehrfachzüge, zu entwickeln und zu verstehen. Jahrelanges Know-how und umgesetzte Maßnahmen versetzen uns in die Lage, rasch, zeitnah und treffsicher die entsprechenden Urkunden vorzubereiten. Auch komplexe Umgründungsschritte haben wir schon durch entsprechende Rahmenvereinbarungen im Vorfeld bis zuletzt abgesichert und durch Umgründungspläne bei Mehrfachzügen umgesetzt und erfolgreich finalisiert.Nachstehend einige Beispiele aus der Praxis:

  • Artikel I Umgründungssteuergesetz (UmgrStG): Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften im Wege der Gesamtrechtsnachfolge finden sehr oft Anwendung bei Strukturvereinfachungen, also dann, wenn einzelne Gesellschaften nicht mehr nötig sind, oder auch bei Sanierungsverschmelzungen. Sanierungsverschmelzungen up-stream sind durch die Judikatur abgesichert; auch side-stream-Verschmelzungen sind denkbar, doch müssen hier die Kapitalerhaltungsregelungen eingehalten werden. Alle Vorgänge sind sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich durch Gesamtrechtsnachfolge unterstützt.
  • Artikel II Umgründungssteuergesetz: Umwandlungen von Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften finden oft statt, wenn es darum geht, in Kapitalgesellschaften angefallene Verluste in die Sphäre der Gesellschafter zu bringen bzw. bei nachhaltiger Veränderung der Ertragslage dahingehend, dass Personengesell­schaften steuerlich die bessere Lösung sind. Personengesellschaften können aber auch als Tochtergesellschaften von Kapitalgesellschaften spannend sein, weil dann die Einkünftezurechnung ohnehin beim Gesellschafter (also der Kapitalgesellschaft) erfolgt (Stichwort: KG-Konzern). Alle Vorgänge sind sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich durch Gesamtrechtsnachfolge unterstützt.
  • Artikel III Umgründungssteuergesetz: bildet die Einbringung von Personen­gesellschaften in Kapitalgesellschaften oder die Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften in andere Kapitalgesellschaften ab. Dies ist der häufigste umgründungssteuerrechtliche Anwendungsfall und kommt im Wesentlichen sehr oft bei Strukturänderungen innerhalb einer kleinen oder größeren Gruppe von Gesellschaften vor. Dies insbesondere auch dann, wenn Gesellschaften ertragreicher werden und der Wechsel in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft aus steuerlichen Gründen erforderlich ist. Die diesbezüglichen Vorgänge erfolgen steuerlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, zivilrechtlich jedoch im Wege der Einzelrechtsnachfolge, sodass für alle übertragenen Wirtschaftsgüter die entsprechenden Übertragungsmodalitäten (Grundbuch, Wasserbuch, Marken- und Patentregister, körperliche Übergabe etc.) einzuhalten sind.
  • Artikel IV Umgründungssteuergesetz: behandelt den Zusammenschluss von Personengesellschaften. Sehr oft wird Artikel IV bei der Gründung atypisch stiller Gesellschaften verwendet; dies insbesondere im start-up-Bereich, wenn es darum geht, anfallende Verluste steuerlich zu verwerten. Aber auch beim Eintritt neuer Gesellschafter in bestehende Personengesellschaftsstrukturen ist Artikel IV die richtige Lösung. Die diesbezüglichen Vorgänge erfolgen steuerlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, zivilrechtlich jedoch im Wege der Einzelrechtsnachfolge, sodass für alle übertragenen Wirtschaftsgüter die entsprechenden Übertragungs­modalitäten (Grundbuch, Wasserbuch, Marken- und Patentregister, körperliche Übergabe etc.) einzuhalten sind.
  • Artikel V Umgründungssteuergesetz: behandelt die Realteilung von Personen­gesellschaften, also genau den umgekehrten Weg zu Artikel IV. Er ist sozusagen das Pendant zu Artikel VI, der die Spaltungen von Kapitalgesellschaften behandelt. Die diesbezüglichen Vorgänge erfolgen steuerlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, zivilrechtlich jedoch im Wege der Einzelrechtsnachfolge, sodass für alle übertragenen Wirtschaftsgüter die entsprechenden Übertragungsmodalitäten (Grundbuch, Wasser­buch, Marken- und Patentregister, körperliche Übergabe etc.) einzuhalten sind.
  • Artikel VI Umgründungssteuergesetz: ist die steuerliche Grundlage für Transaktionen rund um das Spaltungsgesetz; alle Vorgänge unterliegen sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich der Gesamtrechtsnachfolge; Spaltungen können verhältniswahrend oder nicht verhältniswahrend durchgeführt werden, was ein sehr breites Anwendungsspektrum für gesellschaftsrechtliche Lösungen bietet (beispielsweise Trennung von Gesellschaftergruppen, Abspaltung von Beteiligungen an andere Gesellschaftergruppen oder Gesellschaften im Konzern und Ähnliches). Wesentlich ist, dass abgesehen von einfachen Beteiligungen, im Übrigen für abzuspaltende Einheiten ein steuerlicher Teilbetrieb erforderlich ist.

Experten

  • Mag. Johannes WOLFGRUBER, MBA
  • Mag. Reinhard KOLLROS
  • Mag. Alexander MILLA
  • Mag. Felix HASCH
  • Jan BRODEC, LL.M. Ph.D
  • Mgr. Michal MAJCHRÁK, Ph.D.

Fachgebiete

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Wir möchten Sie gerne kennenlernen

Karriere

Bereit für den ersten Schritt in Ihrer juristischen Karriere?

Als Student / Studentin der Rechtswissenschaften bieten wir Ihnen die Möglichkeit, erste praktische Erfahrungen in einer Wirtschaftskanzlei zu sammeln. Bei uns erhalten Sie einen Einblick in den Alltag und die Abläufe in einer etablierten Kanzlei, arbeiten an juristischen Fragestellungen, Recherchen und lernen technische sowie organisatorische Abläufe kennen. Unser motiviertes Team unterstützt Sie dabei, erste Verantwortung zu übernehmen und wertvolle Kontakte in der Branche zu knüpfen.

Bewerben Sie sich jetzt für eine Position als studentischer Mitarbeiter / studentische Mitarbeiterin und starten Sie Ihre Karriere neben dem Studium bei uns!

Nach dem Abschluss des Jus-Studiums und Absolvierung der Gerichtspraxis (oder gerne auch währenddessen mit Nebentätigkeit bei uns) bieten wir Ihnen als angehender Rechtsanwaltsanwärter / angehende Rechtsanwaltsanwärterin die Möglichkeit, Ihr nun erworbenes juristisches Wissen praktisch anzuwenden, sich in fachlicher und persönlicher Hinsicht weiterzuentwickeln und sich den spannenden Herausforderungen im Alltag eines Rechtsanwaltsanwärters oder einer Rechtsanwaltsanwärterin zu stellen.

Warum bei HASCH UND PARTNER als Rechtsanwaltsanwärter / Rechtsanwaltsanwärterin einsteigen? Wir sehen uns als wachstumsorientierte Wirtschaftskanzlei mit dem Schwerpunkt auf organischem Wachstum – aber nicht nur – denn auch Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen sind bei uns sehr willkommen. Was können Sie von uns erwarten?

Fachliche Herausforderungen: Wir bieten anspruchsvolle Aufgaben und geben Ihnen die Möglichkeit, Ihr juristisches Know-how in der Praxis zu vertiefen. Sie arbeiten eng mit erfahrenen Anwälten und Anwältinnen zusammen und werden in die Bearbeitung von Fällen und die Erstellung von Schriftsätzen, Verträgen und Rechtsgutachten eigenverantwortlich eingebunden. Sie werden auch vielfach in Mandantengespräche eingebunden, um den passenden Umgang mit Klienten und Klientinnen in der Praxis zu erleben und zu erlernen. Eine umfassende Ausbildung in allen Bereichen, die eine Wirtschaftskanzlei bearbeitet, wird Sie erwarten. Damit ist auch eine solide Grundausbildung gewährleistet, um das Rüstzeug für die Rechtsanwaltsprüfung zu erhalten.

Teamorientierte Arbeitskultur: Unser Team legt großen Wert auf ein kollegiales, familiäres Miteinander und unterstützt Sie bei Ihrem beruflichen Werdegang. Sie haben die Möglichkeit, von erfahrenen Anwälten und Anwältinnen zu lernen und sich in einer offenen und motivierenden Arbeitsumgebung weiterzuentwickeln.

Mandantenkontakte: Unsere Kanzlei wird von einer breit gefächerten Mandantschaft beauftragt, sodass spannende und abwechslungsreiche Causen auf Sie warten.

Karrieremöglichkeiten: Bei überdurchschnittlicher Leistung bieten wir Ihnen langfristige Perspektiven. Wir fördern Ihre berufliche Entwicklung und unterstützen Sie auf dem Weg zur Rechtsanwaltsprüfung sowie zum eingetragenen Rechtsanwalt / zur eingetragenen Rechtsanwältin.

Sie haben Ihr Studium abgeschlossen oder sogar die Rechtsanwaltsprüfung absolviert, möchten spannende juristische Causen lösen, ihr Fachgebiet vertiefen, im Team unter der Leitung eines Partners arbeiten aber nicht als vor Gericht und als eingetragener Rechtsanwalt / eingetragene Rechtsanwältin tätig sein? Dann wäre wohl die Position eines angestellten Juristen / einer angestellten Juristin die richtige.

Wenn Sie bereits eingetragener Rechtsanwalt / eingetragene Rechtsanwältin sind und nach einer neuen beruflichen Herausforderung suchen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, als Salary-Partner / Salary-Partnerin mit Erfolgsbeteiligung in unserem Team einzusteigen.

Als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin unserer Sozietät werden Sie Teil eines hochqualifizierten Teams von Anwälten, Anwältinnen und Partnern, fokussiert auf alle Bereiche des Wirtschaftsrechts – und doch mit jeweiliger hochgradiger Spezialisierung. Sie werden an anspruchsvollen Mandaten mitarbeiten bzw. solche eigenverantwortlich übernehmen, um sich als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin in jeder Hinsicht weiterzuentwickeln. Unsere erfahrenen Partner stehen dabei als Mentoren und Mentorinnen zur Seite und unterstützen Sie auf Ihrem Karriereweg.

Wir legen großen Wert auf eine kontinuierliche Weiterbildung und bieten Ihnen die Möglichkeit, an internen Schulungen und externen Fortbildungen teilzunehmen. Auch das Halten von Seminaren hat einen maßgeblichen Stellenwert. Durch diese gezielte Förderung erhalten Sie das notwendige Know-how, um Ihre Kompetenzen auszubauen und sich als Experte / Expertin auf den von Ihnen fokussierten Rechtsgebieten zu etablieren und einen eigenen Mandantenkreis nachhaltig aufzubauen und zu festigen.

Bei uns besteht die Chance, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und sich letztlich auf die Position eines Equity-Partners / Equity-Partnerin in unserer Kanzlei vorzubereiten. Ihre hervorragende Arbeit wird gewürdigt und bei entsprechender Leistung und Engagement stehen sohin langfristige Perspektiven offen.

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