NEWSLETTER 07-2026: GRUNDERWERBSTEUER AUF DEM PRÜFSTAND: EUGH-URTEIL STELLT DIE BESTEUERUNG VON UMSTRUKTURIERUNGEN IN BEZUG AUF DIE GRUNDERWERBSTEUER INFRAGE
Der EuGH hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Besteuerung von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, bei denen Immobilien nur mittelbar über Gesellschaftsanteile übertragen werden, gegen EU-Recht verstoßen kann.
Damit könnten auch nationale Regelungen wie die österreichische Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigungen und Gesellschafterwechseln (§ 1 Abs 3 GrEStG) betroffen sein.
Für Unternehmensumstrukturierungen könnte dies weitreichende Folgen haben: Sowohl vergangene als auch künftige Umgründungen und Konzerntransaktionen sind im Hinblick auf mögliche EU-rechtliche Einschränkungen der Grunderwerbsteuer zu prüfen.