Voraussetzungen einer Änderung der Stiftungserklärung durch den Stiftungsvorstand
| Ausgabe | 2015/01 |
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| Titel | Voraussetzungen einer Änderung der Stiftungserklärung durch den Stiftungsvorstand |
| Zeitschrift | Linde |
| Autor(en) |

Kurzbeschreibung
Selbst wenn sich die Stifter das Recht, die Stiftungserklärung zu ändern, für bestimmte Fälle vorbehalten haben und für andere nicht, hat der Vorstand das subsidiäre Änderungsrecht gemäß § 33 Abs 2 Satz 2 PSG nur insoweit nicht, als die Stifter sich die Änderung vorbehalten haben.