NEWSLETTER 07-2025: DER DIREKTE ZAHLUNGSANSPRUCH DES KREDITGEBERS BEI HARTER PATRONATSERKLÄRUNG IN DER INSOLVENZ DES KREDITNEHMERS
Grundsätzlich hat der Erklärungsempfänger einer Patronatserklärung keinen direkten Zahlungsanspruch gegen den Patron. Vielmehr besteht nur ein Anspruch auf Ausstattung der GmbH mit Kapital.
Durch die Insolvenz der GmbH wird diese Ausstattungsverpflichtung allerdings vereitelt, wodurch der Kreditgeber – nach herrschender Meinung – einen direkten Schadenersatzanspruch gegen den Patron hat. Damit soll der Kreditgeber wirtschaftlich so gestellt werden, als hätte der Patron die Gesellschaft ordnungsgemäß ausgestattet.
Der OGH hat nun klargestellt, dass eine “harte” Patronatserklärung im Insolvenzfall des Kreditnehmers tatsächlich einen direkten Anspruch des Kreditgebers gegen den Patron begründen kann.