NEWSLETTER 03-2025: OGH ERKLÄRT ZAHLREICHE MIETVERTRAGSKLAUSELN ALS RECHTSWIDRIG
Der Oberste Gerichtshof hat in seiner aktuellen Entscheidung zu 8 Ob 74/24a zahlreiche Klauseln in Mietverträgen einer Hausverwaltung für unzulässig erklärt. Von insgesamt 39 überprüften Klauseln wurden 37 als rechtswidrig eingestuft, da sie entweder gegen das Konsumentenschutzgesetz verstießen, gröblich benachteiligend waren oder als intransparent bewertet wurden. Nur zwei Klauseln – eine zur Definition von Heizungskomponenten als Inventar und eine zur Übergabe des Mietobjekts in brauchbarem Zustand – wurden als zulässig erachtet.
Die Entscheidung zeigt einmal mehr, wie wichtig die sorgfältige und rechtskonforme Gestaltung von Mietvertragsklauseln ist, insbesondere in Hinblick auf die Transparenz und Ausgewogenheit der Regelungen. Für Vermieter und Hausverwalter kann es daher sinnvoll sein, bestehende Mietverträge zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um etwaige Unklarheiten zu beseitigen und rechtliche Auseinandersetzungen vorzubeugen.
Auch die Verwendung von Musterverträgen stellt vor diesem Hintergrund mitunter ein erhebliches Risiko dar.