NEWSLETTER 05-2025: NEUES ZUR GRUNDERWERBSTEUER: WAS SICH BEIM KAUF VON UNTERNEHMENSANTEILEN ÄNDERT
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 sind seit dem 1. Juli wesentliche Änderungen bei der Grunderwerbsteuer in Kraft.
Anteilstransaktionen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften werden nun deutlich strenger besteuert. Die Beteiligungsschwelle sinkt von 95 % auf 75 %: Transaktionen werden künftig steuerpflichtig, sobald mindestens 75 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen oder in einer Hand vereinigt werden. Neu berücksichtigt werden neben Personengesellschaften nun auch Kapitalgesellschaften sowie mittelbare Beteiligungen. Für Immobiliengesellschaften gilt darüber hinaus ein Steuersatz von 3,5 % vom Verkehrswert.
Infolge der neuen Regelungen können Anteilstransaktionen künftig mit höheren Kosten verbunden sein.