NEWSLETTER 06-2025: HAFTUNG VON PROKURIST/INNEN FÜR STEUERRECHTLICHE ABGABEN: KLARSTELLENDE ENTSCHEIDUNG DES VWGH
Bislang war die Frage umstritten, ob Prokurist/innen ebenso wie Geschäftsführer/innen für Abgabepflichten der Gesellschaft haften, welche infolge einer schuldhaften Verletzung steuerrechtlicher Pflichten nicht einbringlich sind.
Der VwGH bejaht nun diese persönliche Haftung und löst die Frage durch historische Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen.
Durch diese Entscheidung werden Prokurist/innen aus steuerrechtlicher Sicht mit einem erheblichen Haftungsrisiko belastet.