NEWSLETTER 01-2023: VWGH:EINSCHRÄNKUNG DER ÜBERTRAGUNG STILLER RESERVEN AUS BETEILIGUNGSVERÄUSSERUNG
Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes schränkt die Möglichkeit der Übertragung stiller Reserven bei Beteiligungsveräußerungen durch österreichische Privatstiftungen ein.
Damit verbunden ist nicht nur eine Einschränkung der bei Beteiligungsveräußerungen durchaus beliebten und bisher durch die Finanzverwaltung sogar empfohlenen Praxis der Gestaltung von Unternehmensverkäufen durch Zwischenschaltung von Privatstiftungen, sondern auch die Frage, wie mit Altfällen umgegangen wird und ob bei diesen nun ein latentes Steuerrisiko vorliegt.
Eine doch recht bedeutende Ablehnung der herrschenden und daher auch von Rechtsanwälten und Steuerberatern befolgten und empfohlenen Verwaltungspraxis hat sich aufgrund der neuesten Rechtsprechung des VwGH im Zusammenhang mit der Übertragung von stillen Reserven ergeben.
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