NEWSLETTER 06-2026: ENTWICKLUNG DER OGH-RECHTSPRECHUNG ZUM ÄNDERUNGSVORBEHALT BEI PRIVATSTIFTUNGEN
Eine im Oktober 2024 veröffentlichte Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bringt wesentliche Änderungen für die pflichtteilsrechtliche Behandlung von Zuwendungen an Privatstiftungen mit sich. In der Stiftungsurkunde eingeräumte Änderungsvorbehalte des Stifters, die bisher oft als unproblematisch galten, können nun bei umfassender Ausgestaltung dazu führen, dass das gestiftete Vermögen weiterhin bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt wird. Damit weicht der Oberste Gerichtshof von seiner bisherigen Rechtsprechung ab und stellt die früheren Annahmen zu bloßen Änderungsrechten grundlegend infrage.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für Stiftungen, die bestehenden Stiftungsurkunden sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen in Erwägung zu ziehen, um unerwünschte pflichtteilsrechtliche Folgen zu vermeiden.
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